Gebühren & Steuern, © Bild von Tanja-Denise Schantz auf Pixabay

Gebühren & Steuern

Nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) versteht man unter Steuern:

Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) gem. § 3 Abs. 2 AO gibt es noch weitere Steuern für besondere Bereiche, etwa die Hundesteuer oder die Zweitwohnungssteuer.

Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtlich erhobene Geldleistung, die als Gegenleistung für die besondere Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird. Dabei unterscheidet man zwischen Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren. Die Abwassergebühren fallen dabei unter die Benutzungsgebühren.

Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

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